Stall-Codex Reitbetrieb

Gemeinsam mit unseren Pensionären und Einstellern haben wir Regeln formuliert, um einen reibungslosen und stressfreien Pferdesport auf dem Hofgut Albführen zu ermöglichen.

Stallungen

  • Bitte die Hufe in der Box auskratzen. Auf der Stallgasse ist das Auskratzen nur gestattet, wenn diese danach wieder gesäubert wird.
  • Putzplätze, Solarien und sonstige Anbinde-Vorrichtungen sind für den Nachfolgenden sauber zu halten.
  • In den Abspritzplätzen sind Haare und Mist nach dem Abspritzen zu entfernen (Verstopfungsgefahr der Abflüsse).
  • Stallruhe ist von 22:00 bis 06:00 Uhr. Das Licht wird in den Reithallen und in der Führanlage um 22:00 Uhr automatisch abgeschaltet.
  • Pensionäre, die in Ausnahmefällen nach 22:00 Uhr kommen oder vor 07:00 Uhr verladen, mögen sich bitte zuvor beim Nachtportier anmelden.
  • Nach dem Reiten muss der letzte Reiter das Licht in der Stallung, der Reithalle und der Führanlage löschen.
  • Die Türen von beheizten Räumen sind im Winter permanent geschlossen zu halten!
  • Wenn Sie für Ihr Pferd zusätzliches Futter möchten, sprechen Sie dies bitte mit unserem Stallpersonal ab.
  • Bei Aussentemperaturen unter -10°C sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten. In dieser Zeit wird von unserem Stallpersonal regelmäßig stoßgelüftet.
  • In den Stallungen, Reithallen und Scheunen gilt absolutes Rauchverbot! Kippen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Die Paddock-Nutzung ist auf zwei Stunden pro Tag und Pferd begrenzt.
  • Vorsicht beim Umgang mit Hengsten in den Stallungen.
  • Rücksichtnahme in den Stallungen und auf dem gesamten Hofgut Albführen.

 

Reithallen und Außenplätze      

  • In den Hallen und auf den Aussenplätzen erfolgt das Reiten, das Longieren und das Freilaufenlassen der Pferde auf eigene Gefahr.
  • Allgemein gilt: linke Hand hat Vorfahrt.
  • Auf den schwächsten Reiter in der Bahn ist Rücksicht zu nehmen.
  • Springen ist nur mit Reithelm erlaubt, ebenfalls auf eigene Gefahr.
  • Außerhalb der Springstunden sind die Hindernisse in der kleinen und der oberen Reithalle nach dem Springen an die dafür vorgesehenen Orte aufzuräumen. Ausnahme gilt für große Springhalle: Hier wird ein ständiger Parcours zu Verfügung gestellt und bleibt stehen. Springreiter haben hier Vorrang.
  • Bei Benutzung der Sprünge auf dem Außenplatz sind die Hindernisse auf die vorherigen Abmessungen und auf die Originalmaße wieder aufzubauen.
  • Stangen und Unterbauten bitte in die Ständer einhängen und nicht auf dem Boden liegen lassen.
  • Bei Unterricht von externen Trainern ist darauf zu achten, dass die übrigen Reiter nicht unnötig gestört werden. Es wird empfohlen Headsets zu verwenden. Es gibt kein Exklusiv-Nutzungsrecht für die Reithallen und die Aussenplätze. Das HGA ist von dieser Regelung ausgenommen.
  • In der kleinen Reithalle haben in der Winterzeit vormittags junge Pferde Vorrang.

Longieren

  • Das Longieren und Freilaufenlassen der Pferde ist auf dem Springplatz und in der großen Springhalle nicht gestattet.
  • Longenarbeit soll möglichst auf dem Longierzirkel innerhalb der Führanlage erfolgen. Ist dieser belegt, kann in der kleinen und der oberen Reithalle longiert werden.
  • Longieren nur möglich, wenn
    in der kleinen Reithalle nicht mehr, als ein Reiter
    in der oberen Reithalle nicht mehr, als zwei Reiter in der Halle sind.
    Das Ablongieren junger Pferde von max. 5 Minuten ist prinzipiell möglich.
  • Gleichzeitiges Longieren auf zwei Zirkeln ist nur möglich, wenn kein weiterer Reiter in der Bahn ist oder in die Bahn möchte.

Freilaufenlassen

  • Das Freilaufenlassen der Pferde ist nur in der kleinen Reithalle gestattet.
  • Evtl. entstandene Löcher sind nach dem Laufenlassen der Pferde mit dem Rechen zu ebnen.
  • Das Freilaufenlassen der Pferde ist nur unter Aufsicht gestattet.
  • generell gilt:    Reiten   vor   Longieren   vor   Laufenlassen!

Führanlage

  • Die Benutzung der Führanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die HOFGUT ALBFÜHREN GmbH übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Verletzungen oder Schäden.
  • Nach dem Longieren im Longierzirkel ist die Zwischentüre korrekt zu schließen.
  • Die Nutzung des Longierzirkels ist nur gestattet, wenn die Führanlage nicht in Betrieb ist.

 

Mistbollen

  • sind nach dem Reiten, Longieren, Laufenlassen aufzusammeln und in die Schubkarre zu entsorgen.

Hunde

  • sind auf dem gesamten Hof an der Leine zu führen.
  • Kot ist unverzüglich aufzusammeln.

 

Bitte achten Sie auf die Natur und gehen Sie sorgsam mit unseren Ressourcen um.

Das Hofgut Albführen lehnt jegliche unsachgemäße Trainingsmethoden ab. Der Code of Conduct der FEI gilt auch auf dem Hofgut Albführen.

Wir möchten die Pensionäre ganz herzlich bitten, die Hinweis-Schilder in den Ställen und in den Reithallen unbedingt zu beachten, besonders das Rauchverbot!                                                                               

gez. Sebastian Ströbel, Geschäftsführer